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ZUSATZLEISTUNGEN |
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Zusatzleistungen für die Eigentümergemeinschaft
- Außerordentliche Wohnungseigentümerversammlungen
- Inanspruchnahme von Juristen, Architekten, Steuerberatern und sonstigen Fachberatern
- Veranlassung notwendiger Sanierungs- und größerer Instandhaltungsmaßnahmen am Gemeinschaftseigentum und deren Abnahme in Abstimmung mit der Eigentümergemeinschaft bzw. dem Verwaltungsbeirat
- Sondermaßnahmen nach Beschluss der Eigentümergemeinschaft
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Zusatzleistungen für einzelne Eigentümer (nach entsprechender Beauftragung)
- Erstellung von Nebenkostenabrechnungen für einzelne Mieter gemäß Mietvertrag
- Einzelabrechnungen bei Eigentümer- bzw. Mieterwechsel
- Wohnungsabnahme und Wohnungsübergabe bei Mieterwechsel
- Ausfertigung von Mietverträgen und Schriftverkehr mit Mietern
Der Umfang und die Kosten der Verwaltertätigkeit werden durch den Verwalter nach Verwalterbestellung für jedes Objekt geregelt.
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