Zusatzleistungen für die Eigentümergemeinschaft

  1. Außerordentliche Wohnungseigentümerversammlungen
  2. Inanspruchnahme von Juristen, Architekten, Steuerberatern und sonstigen Fachberatern
  3. Veranlassung notwendiger Sanierungs- und größerer Instandhaltungsmaßnahmen am Gemeinschaftseigentum und deren Abnahme in Abstimmung mit der Eigentümergemeinschaft bzw. dem Verwaltungsbeirat
  4. Sondermaßnahmen nach Beschluss der Eigentümergemeinschaft

Zusatzleistungen für einzelne Eigentümer (nach entsprechender Beauftragung)

  1. Erstellung von Nebenkostenabrechnungen für einzelne Mieter gemäß Mietvertrag
  2. Einzelabrechnungen bei Eigentümer- bzw. Mieterwechsel
  3. Wohnungsabnahme und Wohnungsübergabe bei Mieterwechsel
  4. Ausfertigung von Mietverträgen und Schriftverkehr mit Mietern

Der Umfang und die Kosten der Verwaltertätigkeit werden durch den Verwalter nach Verwalterbestellung für jedes Objekt geregelt.